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Arbeitnehmern, Rentnern, Studenten im Rahmen der der Befugnis nach § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) für seine Mitglieder. Der Verein ist eine Selbsthilfeeinrichtung, mit Zweck seinen Mitgliedern ausschließlich die Hilfeleistung in Steuersachen anzubieten. Mitglied kann jede(r) Arbeitnehmer(in) im Arbeitsgebiet des Vereins werden, der (die) nach § 2 Satz 1 der Satzung durch den Verein beraten werden darf. Andere Personen dürfen Mitglied werden, wenn deren Mitgliedschaft dazu beiträgt, den gesetzlich festgelegten Vereinszweck zu verwirklichen. Er ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet und somit ein Idealverein im Sinne des § 21 BGB.