Die Leistungen der Lohnsteuerhilfevereine
Die Leistungen der Lohnsteuerhilfevereine für Ihre Mitglieder
Was dürfen Lohnsteuerhilfevereine?
- Einkommensteuererklärungen erstellen
- Voraussichtliches steuerliches Ergebnis ermitteln
- Gesamten Schriftverkehr mit dem Finanzamt abwickeln Steuerbescheide prüfen und ggf. Einspruch einlegen
- Gegebenenfalls Klageverfahren vor den Finanzgerichten führen
- Beratungen im Zusammenhang mit der steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge [Riester-, Rürup-Rente, Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester)] durchführen
- Anträge auf Kindergeld stellen und Kindergeldbescheide überprüfen
- Anträge auf Wohnungsbauprämie stellen und Bescheide kontrollieren
- Lohnsteuerermäßigungsanträge stellen
- Beratung im Zusammenhang mit der Steuerklassenwahl
- Lohnsteuerfragen klären, zum Beispiel bei den Gehaltsabrechnungen
- Ganzjährige Beratung über Steuersparmöglichkeiten im Rahmen der Einkommensteuererklärung
- Gestaltungsberatung bei Nutzung eines Firmen-PKWs
- Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuern
- Anträge auf Nichtveranlagung
- Steuerliche Begleitung bei anhängigen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und dem Bundesverfassungsgericht